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Umweltprämie (Abwrackprämie)

Bild: Umweltprämie mit der VR Bank BambergBundesregierung fördert die Verschrottung alter und den Absatz neuer Pkw

Wer einen Altwagen hat, kann den Kauf eines neuen Autos mit 2.500 € vom Staat sponsern lassen. Personen die sich für den Kauf eines neuen und gleichzeitig für die Verschrottung eines alten Fahrzeuges entscheiden erhalten Sie vom Staat einen Zuschuss. Insgesamt stellt die Bundesregierung 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Bis zum Erreichen dieser Obergrenze werden entsprechende Förderanträge bearbeitet. Maßgebend für die Gewährung der Umweltprämie ist die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.



Wer hat Anspruch?
Alle Privatpersonen, auf die ein Altfahrzeug - zurückgerechnet auf den Zeitpunkt der Verschrottung – mindestens ein Jahr lang in Deutschland zugelassen war.
Der Halter des alten muss mit dem Halter des neuen Fahrzeuges identisch sein.
Der Neu- oder Jahreswagen muss in der Zeit vom 14.01.2009 bis 31.12.2009  erworben werden.


Welche Bestimmungen gelten für das alte Fahrzeug?
Der alte Pkw muss mindestens neun Jahre vor der Verschrottung erstmals zugelassen worden sein.
Zurückgerechnet auf den Zeitpunkt der Verschrottung muss das Auto mindestens ein Jahr durchgehend auf den Antragsteller der Umweltprämie zugelassen gewesen sein.
Die Verschrottung des Altfahrzeuges muss zwischen dem 1401.2009 und dem 31.12.2009 durchgeführt werden. Dies muss durch einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung belegt werden. Der Betreiber des Demontagebetriebes muss bestätigen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.


Welche Voraussetzungen muss das neue Auto erfüllen?
Die Umweltprämie gilt für den Erwerb von Neufahrzeugen und Jahreswagen.
Als Neufahrzeug gilt dabei jeder Pkw, der zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird – unabhängig davon ob das Neufahrzeug gekauft oder geleast wird.
Das Neufahrzeug muss mindestens die Emissionsvorschrift EURO 4 erfüllen.
Ein Jahreswagen ist ein Auto, das -zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller – maximal ein Jahr einmalig zugelassen war.


Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?
Verwertungsnachweis nach §15 der Fahrzeugzulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb.
Verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebes auf dem Antragsformular, dass das Altfahrzeug einer Schredderanlage zugeführt wird.
Kopie der Zulassungsbescheinigung des Altfahrzeuges: Teil I Fahrzeugschein mit Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und Teil II (Fahrzeugbrief)
Kopie der Rechnung oder des Leasingvertrages über den Erwerb des Neufahrzeuges
Bei Jahreswagen von Werksangehörigen: Bescheinigung des Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen zugelassen war.


Wie wird die Prämie gezahlt und wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Auszahlung de Prämie erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf ein vom Antragsteller angegebenes Konto.

Anträge zur Gewährung der Umweltprämie werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen und beschieden.

Das Antragsformular kann von der Internetseite des BAFA heruntergeladen werden oder dort schriftlich angefordert werden.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Telefon-Hotline: 030-346 465 470
E-mail: umweltpraumlmie@bafa.bund.de
www.bafa.de

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Öffentlichkeitsarbeit, 10115 Berlin
Stand: Januar 2009  -ohne Gewähr-




Ja, ich möchte mehr Informationen zur Umweltprämie!
    Gerne hilft Ihnen unser KundenServiceCenter zu diesem Thema weiter.

Telefon:   0951/862-0   Termin vereinbaren
Fax:   0951/862-165   Nachricht schreiben


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