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Ratenschutzpolice

Die Ratenschutzpolice tritt bei unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignissen ein, z.B. wenn ein Kredit wegen Krankheit, Unfall, Tod oder Arbeitslosigkeit nicht zurückgezahlt werden kann. Für diese Fälle ist der Abschluss einer Ratenschutzpolice die richtige Vorsorge.

Das bedeutet finanzielle Sicherheit bei Anschaffungs-Darlehen oder Konsumenten-Krediten ohne Sicherheiten, Privatkunden-Krediten mit Sicherheiten, Bau-Finanzierungen als Teilabsicherung, gewerblichen (kurz- und mittelfristigen) Darlehen und Festdarlehen.


Ihre Vorteile auf einen Blick
Die Ratenschutzpolice wird durch die Bank bei Kreditvergabe abgeschlossen und stimmt mit den Krediteckdaten überein
Für die gesamte Laufzeit zahlen Sie einen einmaligen Beitrag, der durch den aufgenommenen Kredit mitfinanziert wird
Anstelle einer Gesundheitsprüfung wird eine so genannte Ausschlussklausel vereinbart
Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Vertragsunterzeichnung durch Sie und Ihre Bank




Können wir Ihnen weiterhelfen?
    Gerne hilft Ihnen unser KundenServiceCenter zu diesem Thema weiter.

Telefon:   0951/862-0   Termin vereinbaren
Fax:   0951/862-165   Nachricht schreiben


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