 |
Generationenvertrag |
 |
Beitragssätze |
 |
Rentenanpassung |
 |
Renteninformation |
Generationenvertrag Keiner hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für uns alle: der Generationenvertrag. Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein, wovon die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet. Die Weiterentwicklung und Anpassung des Generationenvertrages an die demografische und wirtschaftliche Entwicklung wird laufend diskutiert.
Beitragssätze Die Höhe der Beitragssätze richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. Aktuell gehen insgesamt 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens an die jeweiligen Rentenversicherungs-Träger, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen davon je die Hälfte. Dies gilt bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt im Jahr 2006 bei 5.250 Euro monatlichem Bruttoeinkommen (neue Bundesländer: 4.400 Euro). Auch, wenn jemand deutlich über der Beitragsbemessungsrundlage liegt, zahlt er nicht mehr als rund 1.024 Euro im Monat an die Rentenversicherung (neue Bundesländer: 858 Euro).
Rentenanpassung Um die Rentner an der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zu beteiligen, werden die Renten in regelmäßigen, jährlichen Abständen angepasst. Dies geschieht, indem die Rente mit dem dann gültigen aktuellen Rentenwert neu ermittelt wird.
Renteninformation Wer wissen möchte, was momentan auf seinem Rentenkonto steht, wie viel er mit Rentenbeginn oder bei Erwerbsminderung an Rente bekommt, kann jederzeit kostenlos seine persönliche Renteninformation anfordern. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung informieren damit ihre Versicherten über die zu erwartenden Rentenansprüche.
|