Bürgschaft
Bei der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Kreditgeber für die Hauptschuld des Kreditnehmers einzustehen. Die Bürgschaft ist akzessorisch, d.h. sie ist in Bestand und Höhe von der verbürgten Forderung abhängig.
Garantie
Die Garantie ist ein bürgschaftsähnlicher einseitiger Vertrag, durch den sich der Garantiegeber verpflichtet, für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg einzustehen. Garantien sind abstrakt und nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden.
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