|
|
|
|
Durch die umfassende Neugestaltung der Eigenkapitalanforderungen sollen einerseits die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Eigenkapitalausstattung den aktuellen Gegebenheiten des Marktes angepasst werden.
So werden Finanzinnovationen in Form von Kreditderivaten oder Asset Backed Securities (ABS; Verbriefung von Kreditforderungen) explizit berücksichtigt.
Andererseits soll dem gestiegenen operationellen Risiko (z. B. durch den verstärkten Einsatz von IT/EDV-Technik) Rechnung getragen werden. Dieses Risiko wird nach dem Willen des Baseler Ausschusses künftig mit Eigenkapital zu unterlegen sein. Einer der wichtigsten Gründe für die Überarbeitung der Eigenkapitalanforderungen ist jedoch die Tatsache, dass die pauschale Unterlegung eines Kredites mit acht Prozent Eigenkapital - unabhängig von dem wirtschaftlichen Risiko des Kredites - nicht mehr den Anforderungen an eine betriebswirtschaftliche Risikosteuerung und -überwachung entspricht.
Durch die Verminderung der Diskrepanz zwischen den Anforderungen an das ökonomische Eigenkapital aus der betriebswirtschaftlichen Sicht aufgrund der Risikostrukturen und an das regulatorische Eigenkapital, wir es derzeit von der Bankenaufsicht gefordert wird, versprechen sich viele Kreditinstitute Erleichterungen bei der Höhe des erforderlichen Eigenkapitals.
|
|
 |
 |
| Können wir Ihnen weiterhelfen? |
|
|
Gerne hilft Ihnen unser Firmenkundenberater Michael Kummer zu diesem Thema weiter.
|
|
|
 |
Unsere BLZ: 770 601 00
BIC-Code: GENODEF1BA2
|
 |
| Aktuelles für Mittelständler |
 Informationen, Nachrichten und Services speziell für Selbstständige und kleine Unternehmen mehr |

|