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Die Mitgliedschaft in Ihrer VR Bank

Bild: MitgliedschaftDie VR Bank Bamberg ist in der Rechtsform einer Genossenschaft organisiert.

Sie unterscheidet sich darin  wesentlich von der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung), da nicht die Vermögenseinlage der Mitglieder und die Erzielung einer Kapitalrendite vorrangig ist, sondern die persönliche Beteiligung an der Genossenschaft.

Ziel einer Genossenschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Förderung ihrer Mitglieder. Eine dauerhafte Förderung kann allerdings nur erfolgen, wenn Existenz und Wettbewerbsfähigkeit der Genossenschaft gesichert ist. Daraus folgt in einer marktwirtschaftlichen Grundordnung eine klare Gewinnorientierung.

Als Rechtsgrundlage dienen das Genossenschaftgesetz und die selbstverfasste Satzung.


Das Demokratieprinzip einer Genossenschaft

Das Demokratieprinzip gibt jedem Mitglied eine Stimme. Die Kapitaleinlage(Geschäftsguthaben) hat lediglich dienende Funktion. Jedes Mitglied ist somit unabhängig von der geleisteten Einlage gleichberechtigt.  Für je angefangene
250 Mitglieder - bis zu einem Mitgliederstand von 20.000,
275 Mitglieder - bis zu einem Mitgliederstand von 25.000,
300 Mitglieder - bis zu einem Mitgliederstand von 30.000,
325 Mitglieder - bei einem Mitgliederstand von über 30.000
nimmt ein Vertreter Rechte und Pflichten im obersten Organ der VR Bank Bamberg eG, der Vertreterversammlung, wahr. Die Vertreter wählen einen Aufsichtsrat als Mitentscheidungs- Kontroll- und Überwachungsorgan. Der Aufsichtsrat bestellt einen Vorstand als geschäftsführendes Organ.



Grundsatz der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung
Die Genossenschaft beruht auf einen freiwilligen Zusammenschluss der Mitglieder.

Die Mitglieder sind Teilhaber und gleichzeitig Geschäftspartner der Genossenschaft. Durch den Zusammenschluss soll erreicht werden, daß wirtschaftliche Erfolge erzielt werden, die für den Einzelnen alleine nicht erreichbar sind (Prinzip: Einer für alle, alle für einen). Ein Mitglied ist bei Eintritt in die Genossenschaft zur Leistung einer Kapitaleinlage (Geschäftsguthaben) verpflichtet.

Aus dem Grundsatz der Selbstverwaltung folgt, dass die Genossenschaft sich über ihre Mitglieder selbst verwaltet. Die Mitwirkungsrechte werden in der Vertreterversammlung der VR Bank Bamberg eG ausgeübt. Dieses Gremium vereinbart den Inhalt der Satzung und trifft grundlegende Entscheidungen für das genossenschaftliche Unternehmen.

Der Grundsatz der Selbstverantwortung zeigt sich darin, dass die Mitglieder Haftkapital der Genossenschaft über ihre Einlage selbst aufbringen. Darüberhinaus besteht für jedes Mitglied eine begrenzte Nachschussverpflichtung.



Der Förderauftrag der Genossenschaft
Der Förderauftrag ist in § 1 GenG definiert. Zweck einer Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft  im Sinne der Vermehrung der Einnahmen oder Verminderung der Ausgaben ihrer Mitglieder.

Der Förderauftrag wird durch die VR Bank Bamberg eG durch folgende Faktoren geleistet:

  1. Kleinheit des Unternehmens im Vergleich zu Wettbewerbern mit der Konsequenz einer überwiegend operativ tätigen Geschäftsleitung, kurzen Entscheidungswegen, Flexibilität, Schnelligkeit, wenig Hierachiestufen.
  2. Regionale Ausrichtung der Geschäftspolitik, Beratungs- und Servicekompetenz  in der Fläche über Geschäftsstellen, Sicherstellung eines allumfassenden Angebotes von Finanzdienstleistungen, Sicherstellung der Bargeldversorgung mittels Selbstbedienungsstellen.
  3. Ausschüttung von Dividende an unsere Mitglieder
  4. Abschluss von Rahmenverträgen für unsere Mitglieder zum Bezug von Leistungen z. Zt. in Form von begünstigen Tarifen für Lebens- und Unfallversicherungen. Ein suksessiver Ausbau der Vergünstigungen ist vorgesehen.
  5. Informationspolitik
    Durch den Versand von E-Mail Newslettern, informieren wir unsere Mitglieder über Entwicklungen und Innovationen im Finanzdienstleistungssektor. Mit der Bildung von Zielgruppenbeiräten wollen wir künftig einen engen Austausch mit spezifischen Problemen bestimmter Berufsgruppen unserer Mitglieder pflegen.






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