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Die Mitgliedschaft in Ihrer VR Bank |
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Die VR Bank Bamberg ist in der Rechtsform einer Genossenschaft organisiert.
Sie unterscheidet sich darin wesentlich von der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung), da nicht die Vermögenseinlage der Mitglieder und die Erzielung einer Kapitalrendite vorrangig ist, sondern die persönliche Beteiligung an der Genossenschaft.
Ziel einer Genossenschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Förderung ihrer Mitglieder. Eine dauerhafte Förderung kann allerdings nur erfolgen, wenn Existenz und Wettbewerbsfähigkeit der Genossenschaft gesichert ist. Daraus folgt in einer marktwirtschaftlichen Grundordnung eine klare Gewinnorientierung. Als Rechtsgrundlage dienen das Genossenschaftgesetz und die selbstverfasste Satzung.
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Grundsatz der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung
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Die Genossenschaft beruht auf einen freiwilligen Zusammenschluss der Mitglieder.
Die Mitglieder sind Teilhaber und gleichzeitig Geschäftspartner der Genossenschaft. Durch den Zusammenschluss soll erreicht werden, daß wirtschaftliche Erfolge erzielt werden, die für den Einzelnen alleine nicht erreichbar sind (Prinzip: Einer für alle, alle für einen). Ein Mitglied ist bei Eintritt in die Genossenschaft zur Leistung einer Kapitaleinlage (Geschäftsguthaben) verpflichtet.
Aus dem Grundsatz der Selbstverwaltung folgt, dass die Genossenschaft sich über ihre Mitglieder selbst verwaltet. Die Mitwirkungsrechte werden in der Vertreterversammlung der VR Bank Bamberg eG ausgeübt. Dieses Gremium vereinbart den Inhalt der Satzung und trifft grundlegende Entscheidungen für das genossenschaftliche Unternehmen.
Der Grundsatz der Selbstverantwortung zeigt sich darin, dass die Mitglieder Haftkapital der Genossenschaft über ihre Einlage selbst aufbringen. Darüberhinaus besteht für jedes Mitglied eine begrenzte Nachschussverpflichtung.
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Unsere BLZ: 770 601 00
BIC-Code: GENODEF1BA2
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