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Bild: VR Bank Bamberg Auf der sicheren Seite
Genossenschaftsbanken als zuverlässiger Partner

Die globale Finanzkrise, turbulente Aktienmärkte, Übernahmefieber bei Banken in Deutschland. In diesen stürmischen Zeiten steht Ihre Bank Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.



Wie funktioniert das Sicherungssystem der Volksbanken und Raiffeisenbanken?

Die meisten Banken in Deutschland bieten mehr Sicherheit als die vom Gesetzgeber geforderten 90 Prozent Einlagensicherung. Danach sind Beträge bis zu 20.000 Euro abgedeckt. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken schützen die Kundeneinlagen und auch Inhaberschuldverschreibungen zu 100 Prozent in unbegrenzter Höhe. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtung hat noch nie einer unserer Kunden einen Verlust seiner Einlagen erlitten.

Welche Institute sind Mitglied der Sicherungseinrichtung?

In die Sicherungseinrichtung des BVR sind alle Mitgliedbanken des BVR einbezogen:

  • Volksbanken und Raiffeisenbanken
  • Spar- und Darlehenskassen
  • PSD-Banken
  • Sparda-Banken
  • Kirchliche Kreditgenossenschaften
  • genossenschaftliche Zentralbanken (DZ Bank und WGZ Bank)
  • Hypothekenbanken
  • sonstige Spezialinstitute des genossenschaftlichen FinanzVerbundes wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall

Der Schutzumfang

Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt stets zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung Kundeneinlagen. Dazu zählen im Wesentlichen:

  • Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen
  •  von angeschlossenen Banken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden

Da in der Regel auch Zertifikate eine besondere Art von Inhaberschuldverschreibungen darstellen, sind diejenigen Zertifikate, die von einem Mitglied der BVR-Sicherungseinrichtung herausgegeben wurden (z.B. der DZ Bank), ebenfalls gegen den Ausfall des Emittenten abgesichert.

Die Sicherungseinrichtung des BVR zielt auf den Schutz aller Nichtbanken-Kunden, das sind natürliche und juristische Personen, die nicht Kreditinstitute sind.







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