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Neue Steuer – neue Chancen

Bild: Abgeltungssteuer und VR Bank BambergDie Abgeltungsteuer ist da!
Die Abgeltungsteuer gilt seit dem 1. Januar 2009. Deutschland folgt damit dem europäischen Trend, private Kapitalerträge direkt bei der Auszahlung endgültig zu besteuern.

Die neue Abgeltungsteuer wird durch einen Abzug in Höhe von 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KapSt) erhoben. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der KapSt) und ggf. Kirchensteuer. Damit sind diese Einnahmen nicht mehr in der Einkommensteuerveranlagung anzugeben bzw. werden dort nicht mehr veranlagt. Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist nur noch dann erforderlich und empfehlenswert, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent.



Diese Kapitalerträge werden von der Abgeltungsteuer erfasst:
Zinsen
Dividenden (wurden z.b. über das Halbeinkünfte-Verfahren bisher nur zur Hälfte besteuert)
Erträge aus Investmentanteilen
Erträge aus Genussrechten
Erträge aus der Veräußerung bzw. Rückgabe von Wertpapieren, soweit diese Finanzinnovationen darstellen
Erträge aus Bausparverträgen
Erträge aus Termingeschäften
Erträge aus Zertifikaten


Wie bemisst sich die Abgeltungsteuer?

Hierzu ein Beispiel (ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer):
Sparer Norbert Neureich bekommt für seine Festgeldanlage 100 Euro Zinsen. Davon werden 25 Euro Abgeltungsteuer (25 Prozent von 100 Euro) abgeführt. Ebenso 1,38 Euro Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent von 25 Euro). Herr Neureich hat damit einen Ertrag nach Steuern von 73,62 Euro.

Es gibt auch Kapitalanlagen, die künftig noch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Dies ist der Fall, wenn die erhobene Kapitalertragsteuer auch weiterhin nur eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuerschuld darstellt. Dies gilt für im Betriebsvermögen erzielte Einkünfte aus Kapitalanlagen, die zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit gehören, sowie für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.Unverändert bleiben auch die Besteuerungsregeln bei Immobilien, Edelmetallen und Kunstgegenständen, privaten Rentenversicherungen sowie den gesetzlich geförderten Altersvorsorgeprodukten.

Seit 2009 entfällt der Sparer-Freibetrag, und es werden keine tatsächlich entstandenen Werbungskosten mehr berücksichtigt. So ist die Fremdfinanzierung einer Kapitalanlage künftig nicht mehr interessant, da die Zinsaufwendungen nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden können.

Stattdessen erhält jeder Anleger einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Ehegatten 1.602 Euro), der wie bisher durch einen Freistellungsauftrag direkt bei der Erhebung der Steuer durch die Bank geltend gemacht werden kann. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer wird sich bei der Verwaltung der Freistellungsaufträge nichts verändern. Die vor dem 1.Januar 2009 erteilten Freistellungsaufträge bleiben weiter gültig. Dies gilt auch für Nichtveranlagungsbescheinigungen.



Fazit

Die neue Abgeltungsteuer ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Sie bringt Neuerungen mit sich. Damit Sie davon profitieren können, sollten Sie frühzeitig Ihre Geldanlagen anpassen und sich von uns ausführlich beraten lassen.

Unsere Berater freuen sich auf ein Gespräch mit Ihnen! Vereinbaren Sie gleich einen Termin.



Sie haben noch Fragen zur Abgeltungssteuer?
  Gerne hilft Ihnen unser Vermögensberater Andreas Siewert zu diesem Thema weiter.

Telefon:   0951 / 862-171   Termin vereinbaren
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Bild: VR Aktuell der VR Bank Bamberg eG
Ausgabe 06/2008
Neueste Informationen zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009
(PDF-Dokument: 243 KB)
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