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Expertentipp am 01.07.2009 Fränkischer Tag von Baufinanzierungsspezialisten Günther Ziegler
Mit Riester ins Eigenheim Wer für den Erwerb von Wohneigentum vorsorgt oder bereits eigene vier Wände abzahlt, erhält unabhängig vom Einkommen eine jährliche Grundzulage vom Staat.
Frage: Wir planen, ein Haus zu kaufen. Was bringt der neue Wohn-Riester für die Finanzierung der Immobilie?
Wer plant, mit eigenen vier Wänden für seine Zukunft vorzusorgen, wird seit dem letzten Jahr auf dem Weg dorthin vom Staat noch stärker unterstützt. Denn für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum kann man jetzt auch die attraktive Riester-Förderung nutzen. Bausparen ist damit „riesterfähig und wird im günstigsten Fall dreifach gefördert: Mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Riester-Zulage.
Wer für den Erwerb von Wohneigentum vorsorgt oder bereits eigene vier Wände finanziert, kann nun die gleichen Zulagen erhalten, die es bereits seit längerem für den Aufbau einer privaten Geldrente gibt: Eine jährliche Grundzulage von 154 Euro je Förderberechtigtem, zusätzlich eine Zulage von 185 Euro pro Kind und sogar 300 Euro für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind. Eine Familie, die 2008 ihr zweites Kind bekommen hat, kann beispielsweise jedes Jahr Riester-Zulagen von 793 Euro erhalten, wenn beide Ehepartner einen Altersvorsorge-Vertrag haben.
Da es für die Riester-Förderung keine Einkommensgrenzen gibt, kommen auch Haushalte mit einem höheren Einkommen uneingeschränkt in den Genuss der neuen Förderung fürs Bausparen. Vorteile bietet auch die steuerfreie Ansparphase, in der weder Abgeltungs- noch Kapitalertragssteuer anfällt. Im Blick haben sollte man allerdings die nachgelagerte Besteuerung ab Beginn der Auszahlungsphase (in der Regel der Rentenbeginn). Sie gilt im Rahmen der Riesterförderung grundsätzlich für alle Riester-Produkte, auch für eine private Zusatz-Geldrente.
Zur Berechnung einer fiktiven „Wohn-Rente müssen die Bausparkassen daher ein so genanntes Wohnförderkonto führen. Später kann man dann wählen zwischen einer jährlichen Besteuerung (maximal 25 Jahre lang bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) und einer Einmalbesteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase. Wer sich für letztere Variante entscheidet, bekommt für die Sofortbegleichung seiner Steuerschuld einen Abschlag von 30 Prozent.
Die Riester-Förderung für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum gibt es sowohl für den Aufbau von Eigenkapital in der Sparphase als auch für Tilgungsleistungen in der Finanzierungsphase. Wichtige Besonderheit: Die Mittel aus dem Riester-geförderten Vertrag müssen tatsächlich für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Investitionen in Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind dagegen nicht förderfähig.
Mit der Eigenheimrente hat der Gesetzgeber die private Altersvorsorge mit Wohneigentum anderen Vorsorgeformen gleichgestellt. Damit haben viele Vorsorgewillige ganz neue Förderchancen. Quelle: Fränkischer Tag Bamberg, Ausgabe vom 01.07.2009 |