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Die Pensionszusage ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Unternehmens an seine Mitarbeiter. Bei Erreichen des Rentenalters bzw. im Falle der Invalidität oder bei Tod des Arbeitnehmers verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen. Das Unternehmen bildet hierfür Pensionsrückstellungen, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Zur Absicherung der versprochenen Leistungen kann das Unternehmen Rückdeckungsversicherungen abschließen. Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des aus der Pensionszusage berechtigten Arbeitnehmers abgeschlossen wird und aus der der Arbeitgeber allein bezugsberechtigt ist.
Aufgrund der steuerlich nicht eingeschränkten Leistungshöhe wird die Pensionszusage in der Regel von Mitarbeitern der Führungsebenen abgeschlossen.
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Ihre Vorteile auf einen Blick
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Kombinierbar mit unterschiedlichen Zusatzleistungen |
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Einschluss einer Berufunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich |
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| Können wir Ihnen weiterhelfen? |
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Gerne hilft Ihnen unser Martin Haubner zu diesem Thema weiter.
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