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Bürgschaft und Garantie

Bild: Bürgschaft und GarantieBürgschaft

Bei der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Kreditgeber für die Hauptschuld des Kreditnehmers einzustehen. Die Bürgschaft ist akzessorisch, d.h. sie ist in Bestand und Höhe von der verbürgten Forderung abhängig.


Garantie

Die Garantie ist ein bürgschaftsähnlicher einseitiger Vertrag, durch den sich der Garantiegeber verpflichtet, für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg einzustehen. Garantien sind abstrakt und nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden.


Die Merkmale auf einen Blick
Bürge verpflichtet sich gebenüber dem Kreditgeber
Bürgschaft ist von der Höhe der verbürgten Forderung abhängig
Garantiegeber garantier für einen in der Zukunft liegenden Erfolg
Garantien sind nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden


Ja, ich möchte weitere Informationen zur Bürgschaft!
  Gerne hilft Ihnen unser Christian Dechant zu diesem Thema weiter.

Telefon:   0951 / 862-125   Termin vereinbaren
Fax:   0951 / 862-176   Nachricht schreiben


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