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Schon eine kleine Unaufmerksamkeit beim Fahren kann Konsequenzen haben, für die Sie schlimmstenfalls ein Leben lang geradestehen müssen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Je jünger und hochwertiger das Fahrzeug ist, desto wichtiger ist zusätzlich der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung, die auch selbstverschuldete Unfallschäden ersetzt. Alternativ dazu steht Ihnen die Kfz-Teilkaskoversicherung zur Auswahl.
Unser Hinweis: Versicherungsschutz genießen Sie als Versicherungsnehmer
und außerdem der Halter, Eigentümer, Fahrer und die Insassen
des Fahrzeugs.
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Ihre Vorteile auf einen Blick
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen- oder Sachschäden verursacht worden sind oder ein Vermögensschaden eintritt |
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Die Kfz-Teilkaskoversicherung schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch bestimmte Schadenursachen oder Diebstahl entstanden sind |
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Die Kfz-Vollkaskoversicherung umfasst die Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Schutz bei mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde oder bei einem selbstverschuldeten Unfall |
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| Können wir Ihnen weiterhelfen? |
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Gerne hilft Ihnen unser KundenServiceCenter zu diesem Thema weiter.
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Unsere BLZ: 770 601 00
BIC-Code: GENODEF1BA2
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