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Betriebliche Altersvorsorge |
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Als Arbeitnehmer können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Versorgungslücke verringern, indem Sie die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung durch eine Entgeltumwandlung, beispielsweise in einer Direktversicherung, nutzen. Dabei wird ein Teil Ihres Gehalts durch den Arbeitgeber als Versicherungs- beitrag in eine Lebens- oder Rentenversicherung gezahlt.
Der Arbeitgeber schließt somit auf das Leben seines Arbeitnehmers eine Lebens- versicherung ab, die bei Eintreten des Versorgungsfalles an den Arbeitnehmer bzw. seine Angehörigen zu Leistungen führt.
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Merkmale der Betrieblichen Altersvorsorge
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Steuerfreiheit bei Beiträgen bis zu vier Prozent der BBG-GRV (in 2006: 2.520 Euro), ggf. zzgl. 1.800 EUR jährlich |
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Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen bis vier Prozent der BBG-GRV bis Ende 2008 |
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Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer klassischen Rentenversicherung mit Kapitaloption |
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Einschluss von Zusatzversicherungen, z. B. Berufsunfähigkeits-Rente und/oder Unfall-Zusatzversicherung |
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Möglich Einsparung von Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber (gilt bis Ende 2008) |
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Erfüllung des Anspruch der Übertragbarkeit auf einen neuen Arbeitgeber (Portabilität) |
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Private Weiterführung durch den Arbeitnehmer nach Ausscheiden möglich |
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- R+V Versorgungslückenrechner (in Kürze)
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| Können wir Ihnen weiterhelfen? |
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Gerne hilft Ihnen unsere Firmenkundenberaterin Nicole Schmitt zu diesem Thema weiter.
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| Finanztest bestätigt UniProfiRente/4P |
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